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Spandauer Straße 16, 14943 Luckenwalde
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Wissenswertes zur Abrechnung und Kostenübernahme

Patienten werden für die von uns erbrachten Leistungen entsprechend Heilpraktikergebührenverzeichnis abgerechnet. Bitte erfragen Sie dieses bei Ihrer dafür zuständigen Versicherung.

Leistungen, die nicht über die Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet werden können, werden als private Leistung in Rechnung gestellt.

Weitere zusätzliche Informationen zu den Kosten bzw. Kostenübernahme haben wir auf unserer Webseite bei den entsprechenden Leistungen eingearbeitet.

Hände halten eine Kreditkarte mit Laptop-Computer

Möglichkeiten zur Kostenübernahme

Private Krankenversicherer erstatten, je nachdem, welches Leistungspaket Sie dort vereinbart haben, in der Regel Heilpraktikergebühren nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Laut Gerichtsurteil vom Landgericht Köln vom 14.10.2009 (AZ: 23O424/08) darf eine PLV die Honorarrechnung nicht auf die beihilfefähigen Höchstsätze kürzen, da diese Sätze keinen Anhaltspunkt für die übliche Vergütung physiotherapeutischer Behandlungen darstellen.

Zusatzversicherungen erstatten ebenfalls je nach vereinbartem Leistungsumfang zumindest teilweise die Kosten für Heilpraktiker nach der GebüH.

Gesetzliche Krankenkassen erstatten in der Regel keine Leistungen der Heilpraktiker. Es lohnt sich aber im Einzelfall immer eine persönliche Nachfrage, da hier ggf. auch Zuschüsse als Kulanzleistung möglich sind..

Bezahlung durch den Arbeitgeber bei einer betrieblichen gesundheitlichen Maßnahme für dessen Arbeitnehmer zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes sind in Höhe von 500,00 EURO pro Arbeitsnehmer und Kalenderjahr steuerfrei (§3 Nr. 34 EStG) und damit auch beitragsfrei zur Sozialversicherung. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber doch einmal darauf an.

Bitte beachten Sie, dass Heilpraktikerleistungen der freien Honorarvereinbarung unterliegen und verbindlich sind, unabhängig von der Erstattung durch Privatkassen, Beihilfestellen oder Versicherungen. Die Rechnung erstellen wir analog der GebüH.

Unserer guter Rat zu den Behandlungskosten


Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse oder Arbeitgeber, damit Sie keine Enttäuschung erleben müssen.

Da es sich bei uns um eine Bestellpraxis handelt, d.h. die jeweilig vereinbarten Termine für Sie reserviert werden, bitten wir Sie darum, Absagen unbedingt telefonisch innerhalb von 24 Stunden im Voraus zu tätigen. Danach behalten wir uns vor, Ihnen den ausgefallenen oder nicht rechtzeitig abgesagten Termin in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Absagen per Email, SMS oder Whats-App werden von uns nicht anerkannt. Rechtlich begründet sich unser Anspruch auf das Ausfallhonorar auf den § 615 des BGB.

Wir nehmen uns Zeit für Sie, denn wir möchten Ihnen helfen!