Patienten werden für die von mir erbrachten Leistungen entsprechend Heilpraktikergebührenverzeichnis abgerechnet. Bitte erfragen Sie dieses bei Ihrer dafür zuständigen Versicherung.
Leistungen, die nicht über die Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet werden können, werden als private Leistung in Rechnung gestellt.
Weitere zusätzliche Informationen zu den Kosten bzw. Kostenübernahme habe ich auf der Webseite bei den entsprechenden Leistungen eingearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass das Honorar sofort nach Ihrer Behandlung fällig ist. Sie haben bei mir in der Praxis die Möglichkeiten, den Rechnungsbetrag sowohl in bar, als auch bequem per Kartenzahlung zu begleichen.
Selbstverständlich erhalten Sie von mir eine Rechnung oder Quittung mit allen notwendigen Angaben, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Bitte beachten Sie, dass einige Krankenkassen möglicherweise ein Empfehlungsschreiben Ihres Hausarztes verlangen. Ich empfehle Ihnen daher, sich vorab bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen.
Ab sofort können Sie in der Praxis auch ganz bequem mit Ihrer Karte bezahlen. Bei mir können Sie alle gängigen Kredit-, Debit- und Prepaidkarten einsetzen: Visa, Mastercard, American Express, Discover, Union's Pay, Diners Club und Maestro sowie VPAY-Karten (für herkömmliche Geldautomaten). Es ist auch kontaktloses Bezahlen mit Apple Pay und Google Pay möglich.
Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts.
Zitat von Arthur Schopenhauer, »deutscher Philosoph«
Private Krankenversicherer erstatten, je nachdem, welches Leistungspaket Sie dort vereinbart haben, in der Regel Heilpraktikergebühren nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Laut Gerichtsurteil vom Landgericht Köln vom 14.10.2009 (AZ: 23O424/08) darf eine PLV die Honorarrechnung nicht auf die beihilfefähigen Höchstsätze kürzen, da diese Sätze keinen Anhaltspunkt für die übliche Vergütung physiotherapeutischer Behandlungen darstellen.
Zusatzversicherungen erstatten ebenfalls je nach vereinbartem Leistungsumfang zumindest teilweise die Kosten für Heilpraktiker nach der GebüH.
Gesetzliche Krankenkassen erstatten in der Regel keine Leistungen der Heilpraktiker. Es lohnt sich aber im Einzelfall immer eine persönliche Nachfrage, da hier ggf. auch Zuschüsse als Kulanzleistung möglich sind..
Bezahlung durch den Arbeitgeber bei einer betrieblichen gesundheitlichen Maßnahme für dessen Arbeitnehmer zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes sind in Höhe von 500,00 EURO pro Arbeitsnehmer und Kalenderjahr steuerfrei (§3 Nr. 34 EStG) und damit auch beitragsfrei zur Sozialversicherung. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber doch einmal darauf an.
Bitte beachten Sie, dass Heilpraktikerleistungen der freien Honorarvereinbarung unterliegen und verbindlich sind, unabhängig von der Erstattung durch Privatkassen, Beihilfestellen oder Versicherungen. Die Rechnung erstelle ich analog der GebüH.
Mein guter Rat zu den Behandlungskosten
Bitte beachten Sie, dass das jeweilige Honorar der Behandlungssitzung sofort nach der Behandlung entweder in bar oder bequem per Kartenzahlung zu begleichen ist.
Bitte informieren Sie sich auch vor Beginn der Therapie bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse oder Arbeitgeber, damit Sie keine Enttäuschung erleben müssen.
Da es sich bei mir um eine Bestellpraxis handelt, d.h. die jeweilig vereinbarten Termine für Sie reserviert werden, bitte ich Sie darum, Absagen unbedingt telefonisch innerhalb von 24 Stunden im Voraus zu tätigen. Danach behalte ich mir vor, Ihnen den ausgefallenen oder nicht rechtzeitig abgesagten Termin in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Absagen per Email, SMS oder Whats-App werden von mir nicht anerkannt. Rechtlich begründet sich der Anspruch auf das Ausfallhonorar auf den § 615 des BGB.
Ich nehme mir Zeit für Sie, denn ich möchte Ihnen helfen!