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    Die Wachstums- und Gestaltungskräfte der embryologischen Entwicklung sind die Heilungskräfte der Gesundheit bei Babys, Kindern und Erwachsenen.

Zitat von Dr. James Jealous D.O., »Begründer der Biodynamischen Osteopathie«


Die sanfte Behandlungsmethode

Auch die Osteopathie bei Säuglingen und Kleinkindern kann sehr empfehlenswert sein. So zum Beispiel wenn es unter Umständen während der Geburt zu Komplikationen kam. (z. Bsp. Zangengeburt, zu schnelle oder zu lange Geburt, Sauerstoffmangel…) All diese könnten sowohl die Entwicklung, als auch das Wachstum des Neugeborenen negativ beeinflussen. Vielleicht weist ihr Kind Schiefhalsproblematiken, Unruhe, Schlafstörungen oder Entwicklungsverzögerungen auf. Aber auch Spuck- und Schreikinder sowie Schädelverformungen sind nur einige von gängigen Indikationen einer Säuglingsosteopathiebehandlung.

Kind

Was versteht man unter ganzheitliches Behandeln?

Ich als Kinderosteopathin untersuche, wie auch bei Erwachsenen, das parietale System (Gelenke, Knochen, Muskeln) auf Bewegungseinschränkungen, das viszerale System (innere Organe) und das kraniosakrale System (Verbindung zwischen Schädel und Kreuzbein über die Hirn- und Rückenmarkshäute. Diese 3 Systeme beeinflussen sich gegenseitig und der Osteopath versucht diese wieder herzustellen, um die Selbstheilungskräfte zu aktivieren.

Ziel ist es, das Kind in seiner Entwicklung, je nach Entwicklungsstufe, optimal zu unterstützen und prophylaktisch Fehlentwicklungen entgegen zu wirken.

Säuglingsosteopathie
Säuglingsosteopathie
Säuglingsosteopathie
Säuglingsosteopathie

Dauer einer osteopathischen Behandlung

Eine osteopathische Behandlung eines Kindes dauert in meiner Praxis auch durchschnittlich etwas 50-60 Minuten.

Da es sich bei mir um eine Bestellpraxis handelt, d.h. die jeweilig vereinbarten Termine für Sie reserviert werden, bitte ich Sie darum, Absagen bitte unbedingt innerhalb von 24 Stunden im Voraus telefonisch zu tätigen. Danach behalte ich mir vor, Ihnen den ausgefallenen oder nicht rechtzeitig abgesagten Termin in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

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Behandlungskosten


Bitte beachten Sie, dass das jeweilige Honorar der Behandlungssitzung sofort nach der Behandlung entweder in bar oder bequem per Kartenzahlung zu begleichen ist. Die Osteopathie ist eine Selbstzahlerleistung. Osteopathische Behandlungen werden seit 2012 inzwischen von den meisten Krankenkassen anteilig erstattet. Eine aktuelle Übersicht dieser Krankenkassen entnehmen Sie bitte der Internetseite www.osteokompass.de oder wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Krankenkasse.

Hierzu ist eine ärztliche Anweisung zur osteopathische Behandlung für eine Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen erforderlich. Kontaktieren Sie hierzu bitte Ihren verordnenden Arzt und Ihre Krankenkasse zur Höhe der Kostenbeteiligung.

Gerne können Sie telefonisch einen Behandlungstermin vereinbaren oder mich über das Kontaktformular zu einen Wuschtermin fragen.

Ich nehme mir Zeit für Sie, denn ich möchte Ihnen helfen!