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Osteopathie für Schwangere

In keiner anderen Phase als in dieser macht der Organismus solche großen physiologischen, anatomischen wie auch psychologischen Veränderungen durch.

Schwangere Frau
Schwangere Frau

Osteopathie während der Schwangerschaft

In der Schwangerschaft verändert sich die Gewichtsbelastung als auch die Körperstatik der werdenden Mutter. Daher kann es häufig zu Funktionsstörungen in den Gelenken des Beckens, aber auch in allen angrenzenden Gelenken wie: der Wirbelsäule oder Fuß- und Kniegelenken, um nur einige zu nennen, kommen. Der Osteopath untersucht in Vorbereitung auf die Geburt vor allem das Becken, um dieses für den Geburtsvorgang mobil zu erhalten. Somit kann ein frei bewegliches Becken die Geburt vereinfachen.

Oberstes Ziel der Osteopathie ist es hier, eine optimale Entwicklung des Fötus zu fördern, während sich die werdende Mutter in einen homöostatischen Zustand befindet.

Dauer einer osteopathischen Behandlung

Eine osteopathische Behandlung eines Erwachsenen dauert in meiner Praxis durchschnittlich etwas 50-60 Minuten.

Planen Sie, wenn möglich, keine weiteren Termine nach einer Behandlungssitzung für die nächsten kommenden Stunden ein, da Ihr Körper die Zeit zur Regeneration benötigt und nehmen Sie bitte ausreichend Wasser zu sich.

Da es sich bei mir um eine Bestellpraxis handelt, d.h. die jeweilig vereinbarten Termine für Sie reserviert werden, bitte ich Sie darum, Absagen bitte unbedingt innerhalb von 24 Stunden im Voraus telefonisch zu tätigen. Danach behalte ich mir vor, Ihnen den ausgefallenen oder nicht rechtzeitig abgesagten Termin in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

Behandlungskosten


Die Osteopathie ist eine Selbstzahlerleistung. Osteopathische Behandlungen werden seit 2012 inzwischen von den meisten Krankenkassen anteilig erstattet. Eine aktuelle Übersicht dieser Krankenkassen entnehmen Sie bitte der Internetseite www.osteokompass.de oder wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Krankenkasse.

Hierzu ist eine ärztliche Anweisung zur osteopathische Behandlung für eine Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen erforderlich. Kontaktieren Sie hierzu bitte Ihren verordnenden Arzt und Ihre Krankenkasse zur Höhe der Kostenbeteiligung.

Gerne können Sie telefonisch einen Behandlungstermin vereinbaren oder über unser Kontaktformular einen Wuschtermin erfragen.

Wir nehmen uns Zeit für Sie, denn wir möchten Ihnen helfen!